Medizinische Versorgung Anke Harms GmbH

Rezepte vorab online übermitteln

Um sicher zu stellen, dass Sie Ihre ärztlichen Hilfsmittelverordnungen jederzeit bequem bei uns einreichen können, haben wir die digitale Rezeptannahme eingeführt. Wir geben Ihnen damit die Möglichkeit, Ihre ärztlichen Rezepte unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort schnell, sicher und kontaktlos zu übermitteln.

Wir liefern frei Haus

Schneller geht es nicht:

Laden Sie einfach Ihr Rezept hoch und wir liefern das Hilfsmittel nach Überprüfung zu Ihnen nach Hause. Falls Sie über einen Befreiungsausweis verfügen sollten, benötigen wir auch diesen Nachweis. Mehr dazu finden Sie im Text.

  • Sie sparen Zeit, weil Sie nicht zu uns kommen müssen
  • Außenkontakte werden reduziert
  • Ihnen entstehen keine Kosten

Nutzen Sie unseren kostenlosen Service ohne Anstellen oder Warten. Geben Sie auch einen Wunschtermin an, zu dem wir Sie kontaktieren dürfen.



Ich erkläre in freier Entscheidung, dass meine personenbezogenen Daten sowie meine Gesundheitsdaten durch die Firma „Medizinische Versorgung Anke Harms GmbH“ gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Daten werden ausschließlich zur Hilfsmittelversorgung genutzt und nicht anderweitig verwendet.

Hinweis:

Alle mit einem * gekennzeichneten Eingabefelder sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden. Die DSGVO wird berücksichtigt und eingehalten.

Bitte bringen Sie zur Abholung in unserem Fachgeschäft das Rezept mit. Wenn wir Sie beliefern, übergeben Sie es uns bei der Lieferung. Wir benötigen das Original-Rezept für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Denken Sie auch bitte an die Vorlage eines evtl. Befreiungsausweises.

Zum Befreiungsausweis:
Sollten Sie über einen aktuellen Befreiungsausweis verfügen, benötigen wir umgehend diesen Ausweis als Nachweis, dass Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Wenn Sie zum Jahreswechsel über einen Befreiungsausweis für das nächste Jahr verfügen, erbitten wir auch diesen Nachweis. Laden Sie ihn gerne zusammen mit Ihrem Rezept hoch, damit wir Ihre Daten korrekt einpflegen können.

Weitere Information zum Befreiungsausweis:
Sobald Versicherte die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreichen, können sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Erst dann bekommen sie gegebenenfalls einen Bescheid darüber erteilt, dass sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Mehr dazu erfahren Sie über diesen Link:

    Hilfsmittelverordnung einreichen


    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.

    Unabhängig vom digitalen Rezept können Sie Ihre Hilfsmittelverordnung natürlich auch weiterhin persönlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Fachgeschäft abgeben.


    Kontakt
    Telefon: 04431/95560
    E-Mail: info@med-harms.de
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 9.00 – 17.00 Uhr
    Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten unter Tel. 04431/95560

    Impressum Datenschutzerklärung